Profil
Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die sich auf Landwirtschaft spezialisiert haben. Von nur wenigen Fachanwälten für Agrarrecht in Baden-Württemberg sind zwei in unserer Kanzlei tätig.
Seit mehr als 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Betriebe in allen Rechtsfragen, insbesondere:
- Anlagen im Außenbereich
- landwirtschaftliche Kooperationen, (Familien-) Gesellschaften
- Flurbereinigung, Ausweisung neuer Baugebiete, Baulandumlegung
- landwirtschaftliche Beihilfen wie Basisprämien, FAKT, Ausgleichszahlungen
- Abwehr von Subventionsrückforderungen aller Art
- Gewässerverunreinigung, Dunglege auf dem freien Feld, Tierschutz, Cross Compliance
- Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe oder Flächen
- Ärger mit Genossenschaften oder deren Genossen
- Futtermittel- und Getreidehandel, Saatgut und Düngemittel
- Landwirtschaftliches Altersgeld, Pflichtversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaft
- Hofübergabe, Testament und Erbteilung, Leibgedinge
- Hofzuweisung zum Ertragswert, Hofgüterrecht und die Hofzusage
- Grundstücksverkehr
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Bereich des landwirtschaftlichen Familienrechts. Aufgrund unserer jahrelangen Expertise im Bereich des allgemeinen Familienrecht, des allgemeinen Steuerrechts und vor allem dem agrarspezifischen Familien- und Steuerrechts - und natürlich umfangreicher Branchenkenntnisse - kann in diesem Feld Beratung "aus einem Guss" auf höchstem Niveau gewährleistet werden. Wir begleiten Landwirte insbesondere bei der Ehescheidung inklusive aller Folgesachen wie Zugewinnausgleich und Unterhalt, aber auch bei der wirtschaftlichen Entflechtung bei gemeinsamem Vermögen.
Berater
Peter Reimann
Peter Adler